"Im heutigen Wirtschafts- und Rechtsleben ist der Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien / Grundstücken von zentraler Bedeutung."

"Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hebt sich aufgrund seiner besonderen Sachkunde aus der breiten Masse der Sachverständigen hervor."

Neben Grundlagen für Verkaufsverhandlungen oder im Rahmen von Erbfällen, Nachlässen, Schieds- und Steuer­angelegenheiten spielt der Verkehrswert (Marktwert) auch in gerichtlichen Auseinander­setzungen heute eine immer wichtigere Rolle.

Aber auch Teilaspekte - Bewertung von Rechten und Belastungen z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht - können Gegenstand einer Bewertung sein.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hebt sich aufgrund seiner besonderen Sachkunde aus der breiten Masse der Sachverständigen hervor.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung basiert auf § 36 Gewerbeordnung als Rechtsgrundlage und der Muster­sachver­ständigenordnung der Deutschen Industrie- und Handelskammern (DIHK) und ist gesetzlich geschützt.

Entsprechend § 404 Zivil­prozessordnung, wird der Beauf­tragung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachver­ständigen der Vorrang eingeräumt.

Weitere Informationen zur Öffentlichen Bestellung finden Sie u.a. beim IfS und bei der IHK Düsseldorf.

Logos IfS und IHK Institut für Sachverständigenwesen IHK Düsseldorf