"Die Gründe/Anlässe zur Immobilienbewertung mit Erstellung von Gutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken ist vielfältig."

"Erstellt werden qualifizierte Gutachten für eine Vielzahl von Anlässen, welche bei gerichtlichen Feststellungen oder bei Erbfall auch belastbar sind."

Nachfolgend sei nur eine Auswahl aufgeführt:

  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Beleihung von Immobilien
  • Vermögensfeststellung
  • Erbauseinandersetzung
  • steuerliche Anlässe
  • Bewertung von Rechten

    (z. B. Erbbaurechte, Wohnungserbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Überbau, Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Leitungsrechte, Wegerechte, Renten, Reallasten, Altenteile)
  • Schiedsgutachten.