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Neben Grundlagen für Verkaufsverhandlungen oder im Rahmen von Erbfällen, Nachlässen, Schieds- und Steuerangelegenheiten spielt
der Verkehrswert (Marktwert) auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen heute eine immer wichtigere Rolle.
Aber auch Teilaspekte - Bewertung von Rechten und Belastungen z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht - können Gegenstand einer Bewertung sein.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hebt sich aufgrund seiner besonderen Sachkunde aus der breiten Masse der Sachverständigen hervor.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung basiert auf § 36 Gewerbeordnung als Rechtsgrundlage und der Mustersachverständigenordnung der
Deutschen Industrie- und Handelskammern (DIHK) und ist gesetzlich geschützt.
Entsprechend § 404 Zivilprozessordnung, wird der Beauftragung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Vorrang eingeräumt.
Weitere Informationen zur Öffentlichen Bestellung finden Sie u.a. beim IfS und bei der IHK Düsseldorf.